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Sie planen den Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich umfassend beraten zu lassen – und zwar verpflichtend, wie es das Gebäudeenergiegesetz (§ 71 Abs. 11 GEG) seit 2024 vorsieht.
Die Entscheidung für eine neue Heizungsanlage ist eine Investition in die Zukunft. Doch gerade bei fossilen Heizsystemen wie Öl- oder Gasheizungen können zukünftige Kosten durch CO2-Abgaben und gesetzliche Vorgaben erheblich steigen. Die Pflichtberatung schützt Sie vor bösen Überraschungen und hilft Ihnen, langfristig wirtschaftlich und nachhaltig zu planen.
Als erfahrene und zertifizierte Energieberater bieten wir Ihnen:
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und zeigen Ihnen, welche Optionen wirklich zu Ihrem Haus und Ihren Bedürfnissen passen.
Mit der Beratung erfüllen Sie nicht nur die gesetzliche Pflicht – Sie schaffen auch die Grundlage für mögliche Förderungen und treffen eine Entscheidung, die sich langfristig auszahlt.
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu unterstützen.