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Seit dem 1. Oktober 2024 gilt die neue Prüfpflicht für Heizungsanlagen gemäß § 60 b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024). Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten sind verpflichtet, ihre Heizungsanlage einer fachkundigen Prüfung und Optimierung zu unterziehen — unabhängig vom Energieträger.
Eine Heizungsprüfung gemäß § 60 b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) umfasst:
Effizient heizen. Gesetzeskonform handeln. Energie sparen!
Sie erhalten eine Dokumentation der Ergebnisse und ggf. Empfehlungen zur Optimierung. Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden.
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