Heizungsprüfung GEG
Neue Prüfpflicht für Heizungsanlagen gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG
Neue Prüfpflicht für Eigentümer von Wohngebäuden
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt die neue Prüfpflicht für Heizungsanlagen gemäß § 60 b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024). Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten sind verpflichtet, ihre Heizungsanlage einer fachkundigen Prüfung und Optimierung zu unterziehen — unabhängig vom Energieträger.
Wer ist betroffen?
- Eigentümer von Gebäuden mit wassergeführten Heizungsanlagen z.B. Gas-, Öl-, Holzheizungen
- Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten
- Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden: Prüfung bis 30. September 2027
- Heizungsanlagen, die ab dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden: Prüfung 15 Jahre nach Einbau, innerhalb von 12 Monaten
Was wird geprüft?
Eine Heizungsprüfung gemäß § 60 b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) umfasst:
- Optimierung der Regelungseinstellungen
- Überprüfung der Heizkurve und Vorlauftemperatur
- Kontrolle der Dämmung von Rohrleitungen
- Effizienz der Heizungspumpe
- Aktivierung von Nachtabsenkung oder Sommerabschaltung
- Information über weitere Einsparmaßnahmen und Einsatz erneuerbarer Energien
Warum jetzt handeln?
- Vermeidung von Bußgeldern durch rechtzeitige Erfüllung der gesetzlichen Pflicht
- Energieeinsparung und Kostensenkung durch optimierte Heizungsanlagen
- Beitrag zum Klimaschutz durch effizienteren Betrieb
