Gebäude-Energieausweis

Bedarfs- und verbrauchsbasierte Energieausweise für Gewerbeimmobilien und Wohngebäude

Gebäude-Energieausweis
 

Erforderliche Unterlagen für die Erstellung eines Energieausweises

Um uns vorab einen ersten Überblick über das Gebäude verschaffen und die Vor-Ort-Begehung vorbereiten zu können, benötigen wir Ihre Mithilfe. Folgende Unterlagen stellen Sie uns idealerweise zur Verfügung: 

Bauunterlagen:
  • Baujahr des Gebäudes
  • Baubeschreibung, Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Gern übernehmen wir für Sie die Einholung der Unterlagen beim zuständigen Baurechtsamt
Energieverbrauchsdaten:
  • Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
  • Stromverbrauch der letzten 3 Jahre
Angaben zur vorhandenen Heizungs- und Lüftungstechnik:
  • Art und Alter der Heizungsanlage (Rechnungen und Schornsteinfegerprotokoll)
  • Art der Warmwasserbereitung
  • Vorhandensein von Lüftungssystemen
Angaben zu bisher durchgeführten Sanierungsmaßnahmen: 
  • Dämmung der Gebäudehülle (z.B. an Dach, Fassade, Kellerdecke)
  • Erneuerung der Fenster und Türen
  • Erneuerung der Heizungsanlage

Vor-Ort-Begehung

Der nächste Schritt ist die Begehung des Gebäudes durch eine qualifizierte Energieberaterin oder einen Energieberater unseres Unternehmens. Dabei werden alle relevanten Bauteile und technischen Anlagen aufgenommen und bewertet. Wir erfassen damit genau den baulichen und energetischen Zustand Ihres Gebäudes, identifizieren vorhandene Schwachstellen und geben Ihnen sinnvolle Modernisierungstipps – individuell und verständlich.

Das Dokument des Energieausweises

Den Energieausweis erhalten Sie von uns in digitaler Form als pdf-Datei, auf Wunsch aber auch als Papierexemplar. 

Was kostet ein Energieausweis?

Unser Honorar ist u.a. abhängig von der Geometrie Ihres Gebäudes. Im Zuge der Energiebedarfsberechnung erstellen wir ein detailliertes Gebäudemodell mit allen relevanten Daten und können somit weitere Folgeleistungen, wie z.B. einen Sanierungsfahrplan kostengünstiger anbieten. 

 
 

Änderungen Energieausweise 05/2026

Ab Mai 2026 ändern sich die Energieausweise für Gebäude in der gesamten EU. Dann zeigt eine Skala von A bis G die Energieeffizienz an. Vom Staubsauger bis zum Wohnhaus gibt es künftig die gleichen Energieeffizienzskalen!

Neues EU Energiesiegel

 

Verpflichtend ist der Ausweis bisher für alle, die ihr Gebäude neu vermieten, verkaufen oder verpachten wollen.

Der Energieausweis ist ab Mai 2026 auch Pflicht wenn:

  • Mietverträge verlängert werden
  • größere Renovierungen erfolgt sind
    • mehr als ein Viertel der Gebäudehüllfläche saniert oder
    • die Maßnahmen ein Viertel des Gebäudewerts betreffen
  • sich die Gebäude im Eigentum von öffentlichen Einrichtungen befinden oder von diesen genutzt werden

Bei vielen Gebäuden ist es sinnvoll, bei der Ausstellung eines Energieausweises eine Gebäudeenergieberatung durchführen zu lassen. Eine ganzheitliche Beratung hilft, Modernisierungsschritte sinnvoll zu planen und langfristige Entscheidungen vorzubereiten.

Wir bieten unseren Info-Flyer zu den anstehenden Änderungen ab Mai 2026 zum Download an:

pdf iconLEUS Info-Flyer: Änderungen Energieausweise 05/2026